Als Immobilienbesitzer stehen Ihnen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung verschiedene staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen, Steuerboni und Krediten zur Verfügung. Diese gelten nicht nur für die Komplettsanierung, sondern auch für Einzelmaßnahmen wie die energetische Sanierung von Fenstern und Sonnenschutz.
Wenn es um Energieeinsparungen geht, fördert die Regierung energetisches Sanieren und Bauen. Für eine ganzheitliche Haussanierung gibt es KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse. Auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern und Sonnenschutz können über das BAFA förderfähig sein.
Alternativ kann für Sanierungsmaßnahmen ein Steuerbonus infrage kommen. Hinter den Fördermöglichkeiten stehen unter anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) , das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesfinanzministerium .
Fazit: Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Architekten und Energieberater können Sie bei der Fachplanung unterstützen. Welche Rolle Fenster und Sonnenschutz bei einer energetischen Gebäudesanierung spielen und wie Sie die Notwendigkeit eines Fenstertauschs selbst prüfen können, erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zum Thema energetische Sanierung .
Egal ob Sie neu bauen, ein sogenanntes Effizienzhaus kaufen oder eine ältere Bestandsimmobilie energetisch sanieren, als Immobilienbesitzer können Sie sich mithilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Unterstützung sichern.
beantragen Sie zum Zweck einer Komplettsanierung vorab über Ihre Hausbank bei der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zuschüsse für Teilsanierungen vergibt ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Steuerliche Förderung können Sie beim Finanzamt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung erst nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geltend machen.
Entscheiden Sie sich für eine steuerliche Förderung, dann können Sie über drei Jahre hinweg 20 Prozent der Kosten einer energetischen Maßnahme steuerlich geltend machen . Im ersten Jahr sind das 7 Prozent, im 2. Jahr ebenfalls 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent der Kosten, die Ihre Steuerschuld mindern. Pro Wohnprojekt können Sie Ihre Steuerlast auf diese Weise um maximal 40.000 Euro reduzieren. Für eine energetische Baubegleitung mit Fachplanung können Sie max. 50 Prozent der Kosten absetzen . Für Ihre Steuererklärung brauchen Sie für die Beantragung eine Bescheinigung nach einem amtlichen Muster, die entweder das Fachunternehmer oder ein Energieberater ausfüllen kann.
Wichtig ist: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie einer Förderung nach §35c EStG oder nach BEG in Anspruch nehmen wollen, eine gleichzeitige Inanspruchnahme für die dieselbe Maßnahme ist nicht erlaubt.
Seit 1. Januar 2023 erfolgt die Förderung energetischer Sanierungen entweder als BAFA-Zuschuss oder als KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss . Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Ein Fenstertausch kann beispielsweise nicht gleichzeitig steuerlich und über die Bundesförderung gefördert werden.
Für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen lassen sich Förderprogramme jedoch kombinieren . Wird neben einem steuerlich geförderten Fenstertausch ein außenliegender Sonnenschutz installiert, kann dafür eine steuerliche Förderung oder ein BAFA-Zuschuss beantragt werden.
Vor der Sanierung sollten Sie Folgendes abklären:
1. Welches Ziel? Planen Sie beispielsweise eine Sanierung hin zu einem Effizienzhaus-Standard, dann muss hinterher ein vorgegebener Energieverbrauch erreicht sein. Für den reinen Fenstertausch mit Sonnenschutzerneuerung gilt das nicht.
2. Voraussetzung für Förderung? Förderfähig sind mindestens 5 Jahre alte Häuser , wenn es um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen geht. Soll die steuerliche Förderung greifen, dann muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein.
3. Antragsstellung wann? Noch vor Sanierungsbeginn bzw. nach Erstellung eines Sanierungsfahrplans müssen Sie den Förderantrag für die KfW bzw. die BAFA stellen.
4. Informationspflichten? Kleinere Veränderungen an der Gebäudehülle sind meist genehmigungsfrei. Dennoch sollten Sie zum Beispiel bei einem Fenstertausch prüfen, ob eine Baugenehmigung bei Ihrer Gemeinde erforderlich ist.
5. Förderung der Harmonie? Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab über das Modernisierungsvorhaben. So vermeiden Sie Ärger wegen Lärm- und Staubbelästigung .
Nach der Sanierung gilt:
6. Planen Sie ein realistisches Zeitfenster ein . Bestimmte Sanierungsmaßnahmen beanspruchen im Winterhalbjahr mehr Zeit als im Sommer.
7. Denken Sie an regelmäßige Termine zur Überprüfung des Baufortschritts .
8. Stoßen Sie auf Baumängel, so müssen Sie diese protokollieren und vom beauftragten Handwerker unterzeichnen lassen.
9. Organisieren Sie Ihr Zuhause und schützen Sie zum Beispiel Böden oder Einrichtungsgegenstände für die Dauer der Baumaßnahmen .
Nach der Sanierung gilt:
10. Egal ob Sie eine Komplettsanierung oder nur eine Einzelmaßnahme anstreben, sobald die energetische Sanierung abgeschlossen ist, sollten Sie sich von der Qualität der ausgeführten Arbeiten überzeugen .
11. Wenn Sie die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG nutzen möchten, benötigen Sie nach Abschluss der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Fachbetriebs . Die Fachunternehmererklärung sowie die zugehörigen Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten Sie aufbewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen.
Geht es um einen Fenstertausch mit außenliegendem Sonnenschutz, kommen keine KfW-Kredite infrage. Möglich sind eine steuerliche Förderung oder Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Zuschüsse werden beim BAFA beantragt.
Haus- und Wohnungseigentümer können einzelne Maßnahmen sowie deren Kombination fördern lassen.
Zum 21. Juli 2026 wurde die BEG EM angepasst. Für Fenster und Sonnenschutz betreffen die Änderungen insbesondere die förderfähigen Ausgaben und den iSFP-Bonus.
- Ohne iSFP: Die maximal förderfähigen Ausgaben pro Gebäude und Kalenderjahr betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Fördersatz beträgt 15 %.
- Mit iSFP: Die Höchstgrenzen steigen auf 60.000 €, 30.000 € bzw. 15.000 €. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % gilt ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur für Ausgaben oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist sozusagen das Ergebnis einer Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) . Er listet darin alle von ihm empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses schriftlich auf. Sanierungsfahrpläne werden für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus erstellt, aber auch für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch. So erhalten Sie einen guten Überblick , was den Ist-Zustand Ihrer Immobilie angeht, und können nachvollziehen, in welchem Maße die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen die energetische Bilanz Ihres Hauses verbessern .
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung , z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Es werden Sonnenschutzvorrichtungen nach Tabelle 7, Zeilen 3.1 bis 3.3, der DIN 4108-2:2013-02 unabhängig von der Art des Antriebes gefördert.
Bei WAREMA entspricht das den Produkten Rollläden, Außenjalousien und Raffstoren, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen . Die Produkte müssen an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen. Mit den Sonnenschutzprodukten muss außerdem der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2:2013 eingehalten werden. Ob der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes möglich ist, können Sie für Wohngebäude mit unserem Förderassistenten überprüfen.
Auch für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen stehen Fördermöglichkeiten des BAFA sowie regionale Programme der Bundesländer zur Verfügung. Voraussetzung ist eine regelkonforme Antragstellung .
Energieeffizienz-Experten einbinden : Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle , z. B. Fenster und Sonnenschutz, ist die Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.
Kostenvoranschläge einholen : Vor der Antragstellung benötigen Sie Kostenvoranschläge für die förderfähigen Leistungen. Sie bilden die Grundlage für die beantragte Fördersumme.
Technische Projektbeschreibung erstellen : Für den BEG-EM-Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB) über das BAFA.
Förderung beantragen : Anschließend erhalten Sie die erforderliche ID für die eigentliche Antragstellung beim BAFA.
In der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes können Sie als Gebäudeeigentümer Experten für energetische Fachplanung und Baubegleitung für den Neubau und die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern oder Einzelmaßnahmen finden. Das Prozedere zur Antragstellung müssen Sie nicht selbst bewältigen . Registrierte Energieeffizienz-Experten können Ihnen dabei behilflich sein und Förderanträge bei der KfW und dem BAFA einreichen.
Neben der Förderung von Einzelmaßnahmen können bei einer umfassenden energetischen Sanierung auch Förderprogramme für Effizienzhäuser in Frage kommen. Dabei gilt: Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, desto höher kann die Förderung ausfallen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Effizienzhaus-Standards der KfW.
Für eine umfassende energetische Sanierung stehen verschiedene Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Darüber hinaus können auch einzelne energetische Maßnahmen gefördert werden. Für den Austausch von Fenstern sowie für förderfähigen außenliegenden Sonnenschutz können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse beantragt werden.
Alternativ kann für bestimmte Maßnahmen die steuerliche Förderung nach §35c EStG genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig eine BEG-Förderung und eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden können.
Die Arbeiten können durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei Eigenleistungen auch förderfähige Materialkosten berücksichtigt werden.
Möchten Sie einen KfW-Kredit oder einen BAFA-Zuschuss nutzen, dann müssen Sie diese Förderarten zur energetischen Sanierung vorab beantragen . Das heißt: Bevor Sie einen Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben.
Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen zum Beispiel durch einen Experten dürfen Sie bereits vorher in Anspruch nehmen, sofern die Leistungen von zertifizierten Fachleuten ausgeführt werden. Die Betreuung durch einen Energieberater ist in der Regel zwingend erforderlich.
Eine Ausnahme bildet hier die steuerliche Förderung. Diese können Sie laut §35c Einkommensteuergesetz auch erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in Anspruch nehmen . Diese Art der Förderung verlangt auch keinen Energieeffizienz-Experten. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie eine Rechnung über die ausgeführten förderfähigen Maßnahmen und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweisen.
Finanzieren Sie Ihre neuen Fenster mit eigenen Mitteln, können Sie beim BAFA einen Zuschuss beantragen. Ohne iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 30 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8 000 € ab der der siebten Wohneinheit. Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Mit iSFP-Bonus betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 60 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 30 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15 000 € ab der der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von zusätzlichen 5% wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 € gewährt. Er wird nur auf die förderfähigen Ausgaben angewendet, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP überschreiten.
Außenliegender und zwischenliegender Sonnenschutz sind als Umfeldmaßnahme zum Fenstertausch mit förderfähig.
Voraussetzung ist, dass Sie einen Energieberater beauftragen. Auch für dessen Fachplanung und Baubegleitung gibt es Zuschüsse vom Staat. Für die Baubegleitung sind es 50 Prozent.
Eine andere Fördermöglichkeit ist es, Sanierungskosten für Fenstertausch sowie Sonnenschutz in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend zu machen. Die Förderung besteht darin, dass Sie Ihre Steuerschuld senken. Vorteil dieser Förderart ist es, dass Sie diese auch noch nach der Sanierungsmaßnahme beantragen können.
Bei einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus können Förderkredite der KfW genutzt werden. Die Fördermöglichkeiten und Kreditkonditionen richten sich nach dem jeweils erreichten Effizienzhaus-Standard und den aktuellen Förderbedingungen der KfW.
Rollladen von WAREMA sind intelligente, auf Wunsch vollautomatisierte Systeme, die den Energieverbrauch senken, für mehr Komfort sorgen und zusätzliche Sicherheit bieten. Selbst Lärm von außen oder unliebsame Insekten hält ein Rollladen fern. Zudem sind sie ein wirkungsvoller Schutz vor Unwetter.
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