Energetische Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden lohnen sich. Als Bauherr:in, Eigentümer:in oder Mieter:in sollten Sie sich die BEG-Förderung nicht entgehen lassen!

Im Rahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" wurden die BAFA- und die KfW-Förderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Mit der Förderung schafft der Bund Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) angepasst . Für den Bereich Förderung von Sonnenschutz sind die Änderungen der förderfähigen Ausgaben und die Änderungen im Bereich des iSFP-Bonus relevant.

Ohne iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 30 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8 000 € ab der der siebten Wohneinheit. Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.

Mit iSFP-Bonus betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 60 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 30 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15 000 € ab der der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von zusätzlichen 5% wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 € gewährt. Er wird nur auf die förderfähigen Ausgaben angewendet, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP überschreiten.

Schritt für Schritt zum positiven Förderungsbescheid - nutzen Sie unsere digitalen Assistenten und kommen Sie schneller ans Ziel:

Förderfähig sind laut BEG EM-Programmpunkt "Sommerlicher Wärmeschutz" der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, die parallel zur Verglasung an der thermischen Gebäudehülle installiert werden .

Aus unserem Produktprogramm sind Raffstoren und Außen-Jalousien, Rollläden, Fenster-Markisen, die parallel zur Verglasung verlaufen , und unter Umständen auch Wintergarten-Markisen förderfähig. Die Förderung ist unabhängig von der Art des Antriebes der Sonnenschutzprodukte.

Eine wichtige Fördervoraussetzung ist, dass der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2:2013-02 in den Räumen eingehalten wird, die den geförderten Sonnenschutz erhalten. Den Nachweis für Wohngebäude können Sie im nächsten Abschnitt berechnen.

Auch die zur Sonnenschutzanlage gehörende Steuerungstechnik kann im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden.

Zusätzlich gelten Anforderungen an das Gebäude selbst. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das Gebäude muss in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Hinweis: explizit nicht förderfähig sind Produkte, die nicht parallel zur Verglasung angebracht werden, wie z.B. Kassetten-, Gelenkarm- und Pergola-Markisen und Lamellendächer.

Verbund-Jalousien sind nur im Zusammenhang mit einen förderfähigen Fenstertausch förderfähig.

Bitte beachten Sie, dass für die Förderfähigkeit ausschließlich die jeweils aktuelle BEG-EM-Richtlinie, das zugehörige Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie die veröffentlichten FAQ von BAFA und KfW maßgeblich sind.

Mit unserem digitalen Förderassistenten generieren Sie in nur wenigen Minuten alle notwendigen Unterlagen für Ihren BEG-Förderantrag.

  • Herstellererklärung
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Beauftragungsschreiben für die Energieberaterin oder den Energieberater

Die Energieberaterin oder der Energieberater erstellt für Sie eine Technische Projektbeschreibung (TPB) und bekommt von der BAFA eine TPB ID, die Sie für die Antragstellung brauchen.

Der Förderungsanspruch bedarf einen Vertrag mit Dienstleister:in/Handwerker:in/Lieferant:in, mit Definition einer aufschiebenden oder aufhebenden Wirkung.

Seit Januar 2024 muss für die Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein. Das bedeutet, dass für die Beantragung ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorliegen muss, insbesondere diese Bedingungen enthält:

  • Auflösende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag automatisch endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel könnte ein Vertrag über den Kauf eines Sonnenschutzproduktes eine auflösende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Vertrag ungültig wird, falls keine Förderzusage von einem staatlichen Programm erfolgt.
  • Aufschiebende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür könnte ein Vertrag sein, der nur gültig wird, wenn die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.

Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Vertragsverhältnisse flexibel gestaltet werden können, um auf die Entscheidung über eine Förderzusage zu reagieren.

Den Antrag können Sie ganz bequem online stellen.

Die Europäische Union möchte die Renovierungsquote im aktuellen Jahrzehnt verdoppeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18% zu senken . Dieses Ziel ließe sich bereits erreichen, wenn 75 % aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen. Der Energieverbrauch sowie die Kohlenstoffdioxidemissionen könnten dann um bis zu 19% sinken . Mit der BAFA Förderung für Modernisierungsprojekte soll dieses Vorhaben unterstützt werden.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG : Hier geht es um die Bereiche Wohngebäude, Neubau und Sanierung
  • BEG NWG : Hierunter fallen Nichtwohngebäude
  • BEG EM : Hierbei handelt es sich um die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung , z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Es werden Sonnenschutzvorrichtungen nach Tabelle 7, Zeilen 3.1 bis 3.3, der DIN 4108-2:2013-02 unabhängig von der Art des Antriebes gefördert.

Bei WAREMA entspricht das den Produkten Rollläden, Außenjalousien und Raffstoren, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen . Die Produkte müssen an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung verlaufen. Mit den Sonnenschutzprodukten muss außerdem der sommerliche Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2:2013 eingehalten werden. Ob der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes möglich ist, können Sie für Wohngebäude z. B. oben auf dieser Seite unter dem entsprechenden Punkt überprüfen.

Um in den Genuß der Förderung zu kommen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein
  • Das Gebäude muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden
  • Der Sonnenschutz muss förderfähig sein (siehe „Welcher Sonnenschutz wird gefördert?“)
  • Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein

Weiterführende Informationen finden Sie hier .

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 % .

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 300 € .

Ohne iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 30 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8 000 € ab der der siebten Wohneinheit.

Mit iSFP-Bonus betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle pro Gebäude und Kalenderjahr 60 000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 30 000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15 000 € ab der der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus von zusätzlichen 5% wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 € gewährt. Er wird nur auf die förderfähigen Ausgaben angewendet, die die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ohne iSFP überschreiten.

Der Antrag kann ganz einfach online über das BAFA gestellt werden. Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle müssen Sie zwingend eine Energieberaterin oder einen Energieberater involvieren. Diese sorgen dafür, dass Planungsfehler vermieden werden. Darüber hinaus erstellen sie eine so genannte „technische Projektbeschreibungˮ (TPB) . Mit dieser wird die zu beantragende Maßnahme erläutert. Für diese stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung. Ist dieses ausgefüllt, erhält Ihr Energie-Effizienz-Experte bzw. Energie-Effizienz-Expertin eine sogenannte TPB-ID. Diese brauchen Sie für die eigentliche Antragstellung. Das Formular für die Antragstellung finden Sie hier.

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch die Energieberater:innen werden mit 50 % (max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 € pro Wohneinheit (insgesamt maximal 20.000 €)) bezuschusst.

Ganz besonders wichtig: Ab 2024 muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die Beantragung vorliegen. Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten.

In unserem digitalen Ratgeber erfahren Sie alles rund um das Thema energetische Sanierung der Fenster sowie des Sonnenschutzes . Informieren Sie sich, ob Ihre Fenster erneuert oder saniert werden sollten. Der WAREMA-Entscheidungsbaum hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser wichtigen Frage. Alle Infos für Ihre Entscheidung lesen Sie in unserem Ratgeber.

Sie möchten je nach Tageszeit und persönlichen Vorlieben Sonnenlicht in Ihre Wohnräume lenken? Einzigartige Lichtakzente und ein echtes Wohlfühlklima schaffen? Mit den Außenjalousien von WAREMA sorgen Sie für ein Plus an Wohnqualität und unterstützen eine energieeffiziente Gebäudenutzung.

Sie möchten Ihre Räume zuverlässig vor der Sonne schützen und gleichzeitig Ihren Wohnkomfort und Ihre Sicherheit erhöhen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Rollladen-Lösungen. Sie bieten effektiven Sicht- und Sonnenschutz, Einbruch- und Lärmschutz sowie zusätzlichen Wärmeschutz

Sie suchen einen wirksamen Sonnenschutz für Ihr Zuhause und möchten dabei auf modernes Design und Funktionssicherheit nicht verzichten? Unsere Lösung: Die ästhetischen und windstabilen Fenstermarkisen mit ihrer Vielfalt an Dessins, Farben und Ausführungsvarianten.

Sie möchten die Glasflächen Ihres Wintergartens vor der Sonne schützen? Dafür eignet sich eine Wintergartenmarkise von WAREMA. Durch die Maßanfertigung lassen sie sich an unterschiedliche Glasfassaden anpassen. Die hochwertigen Markisengewebe spenden Schatten und sehen toll aus.

Sie möchten Ihre Sonnenschutzprodukte nicht immer von Hand in die gewünschte Position bringen? In dem Fall sollten Sie unbedingt die cleveren und automatischen Steuerungssysteme von WAREMA testen. Von Funksystemen bis zu vernetzten Obejktsteuerungen – WAREMA bietet Lösungen für unterschiedliche Anforderungen.