Als Immobilienbesitzer sehen Sie sich früher oder später mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung konfrontiert. Zwar begeistert Sie die Aussicht, damit Ihre Energiekosten zu senken und etwas für den Klimaschutz zu leisten. Doch gleichzeitig nagt die Sorge über die Kosten! Bevor Sie jedoch in Panik geraten, ein wichtiger Hinweis: Wer ein Haus saniert, neu baut oder kauft, den unterstützt der Staat mit verschiedenen Förderungen in Form von Zuschüssen, Steuerboni und Krediten. Das gilt nicht nur für die Komplettsanierung eines Gebäudes, sondern auch für Einzelmaßnahmen, wie die energetische Sanierung von Fenstern und Sonnenschutz. Diese steht im Folgenden im Fokus.

Wenn es um Energieeinsparungen geht, fördert die Regierung energiesparendes Sanieren und Bauen besonders großzügig. Für eine ganzheitliche Haussanierung gibt es derzeit KfW-Kredite, aber auch Tilgungszuschüsse. Förderfähig sind jedoch auch Einzelmaßnahmen, zum Beispiel der Austausch von Fenstern und Sonnenschutz durch die BAFA.

Rät Ihnen Ihr Steuerberater stattdessen für Sanierungsmaßnahmen auf einen Steuerbonus zu setzen, dann lässt sich auch auf diesem Weg gutes Geld sparen. Hinter diesen „Finanzspritzen“ stehen Akteure wie die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Bundesfinanzministerium.

Fazit: Welche Förderung für Sie am besten ist, hängt von der Art der Maßnahme ab. Sprechen Sie mit einem Experten. Architekten und vor allem Energieberater können Sie mit ihrer Expertise bei einer Fachplanung seriös unterstützen. Wenn Sie sich vorab schlau machen möchten, welche Rolle Fenster bzw. Sonnenschutzlösungen bei einer energetischen Gebäudesanierung spielen und wie Sie zum Beispiel die Notwendigkeit eines Fenstertausches ganz leicht selbst prüfen, laden Sie sich unser kostenlosen Ratgeber zum Thema Energetische Sanierung herunter.

Egal ob Sie neu bauen, ein sogenanntes Effizienzhaus kaufen oder eine ältere Bestandsimmobilie energetisch sanieren, als Immobilienbesitzer können Sie sich mithilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Unterstützung sichern. Das sollten Sie unterscheiden:

KfW-Kredite beantragen Sie zum Zweck einer Komplettsanierung vorab über Ihre Hausbank bei der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zuschüsse für Teilsanierungen vergibt ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Steuerliche Förderung können Sie beim Finanzamt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung erst nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geltend machen.

Entscheiden Sie sich für eine steuerliche Förderung, dann können Sie über drei Jahre hinweg 20 Prozent der Kosten einer energetischen Maßnahme steuerlich geltend machen: Im ersten Jahr sind das 7 Prozent, im 2. Jahr ebenfalls 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent der Kosten, die Ihre Steuerschuld mindern. Pro Wohnprojekt können Sie Ihre Steuerlast innerhalb von 10 Jahren auf diese Weise um maximal 40.000 Euro reduzieren. Für eine energetische Baubegleitung mit Fachplanung können Sie 50 Prozent der Kosten absetzen.

In der Übersicht zu den BEG-Förderprogrammen aus unserem kostenlosen Ratgeber sehen Sie deren aktuelle Förderhöhen. Bezogen auf die sogenannten EM* (Einzelmaßnahmen) ist hier gemeint, dass eine Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung nur möglich ist, wenn diese in Einzelmaßnahmen aufgeteilt wird und diese EM individuell im Rahmen der Förderung des BAFA eingereicht werden. Hierbei müssen Sie jedoch das maximale jährliche Fördervolumen beachten.

Seit 1. Januar 2023 erfolgt die Förderung zur energetischen Sanierung für jedes Projekt entweder als direkter BAFA-Zuschuss oder als zinsgünstiger KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Die Kumulierung einer steuerlichen Förderung mit anderen Förderprogrammen des Bundes für ein und dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme ist ausgeschlossen. Beispiel: Ihren Fenstertausch können Sie nicht gleichzeitig steuerlich und über die Bundesförderung fördern lassen.

Erlaubt ist es Ihnen jedoch, verschiedene Förderprogramme für mehrere Sanierungsmaßnahmen zu kombinieren. Beispiel: Wenn Sie neben dem steuerlich geförderten Fenstertausch auch einen außenliegenden Sonnenschutz installieren lassen, kann für diesen entweder die steuerliche Förderung oder ein Investitionszuschuss aus der BAFA-Bundesförderung beantragt werden.

Vor der Sanierung sollten Sie Folgendes abklären:

1. Welches Ziel? Planen Sie beispielsweise eine Sanierung hin zu einem Effizienzhaus-Standard, dann muss hinterher ein vorgegebener Energieverbrauch erreicht sein. Für den reinen Fenstertausch mit Sonnenschutzerneuerung gilt das nicht.

2. Voraussetzung für Förderung? Förderfähig sind mindestens 5 Jahre alte Häuser, wenn es um Zuschüsse für Einzelmaßnahmen geht. Soll die steuerliche Förderung greifen, dann muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein.

3. Antragsstellung wann? Noch vor Sanierungsbeginn bzw. nach Erstellung eines Sanierungsfahrplans müssen Sie den Förderantrag für die KfW bzw. die BAFA stellen.

4. Informationspflichten? Kleinere Veränderungen an der Gebäudehülle sind meist genehmigungsfrei. Dennoch sollten Sie zum Beispiel bei einem Fenstertausch prüfen, ob eine Baugenehmigung bei Ihrer Gemeinde erforderlich ist.

5. Förderung der Harmonie? Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab über das Modernisierungsvorhaben. So vermeiden Sie Ärger wegen Lärm- und Staubbelästigung.

Nach der Sanierung gilt:

6. Planen Sie ein realistisches Zeitfenster ein. Bestimmte Sanierungsmaßnahmen beanspruchen im Winterhalbjahr mehr Zeit als im Sommer.

7. Denken Sie an regelmäßige Termine zur Überprüfung des Baufortschritts.

8. Stoßen Sie auf Baumängel, so müssen Sie diese protokollieren und vom beauftragten Handwerker unterzeichnen lassen.

9. Organisieren Sie Ihr Zuhause und schützen Sie zum Beispiel Böden oder Einrichtungsgegenstände für die Dauer der Baumaßnahmen.

Nach der Sanierung gilt:

10. Egal ob Sie eine Komplettsanierung oder nur eine Einzelmaßnahme anstreben, sobald die energetische Sanierung abgeschlossen ist, sollten Sie sich von der Qualität der ausgeführten Arbeiten überzeugen.

11. Nach Fertigstellung jeder Sanierungsleistung verlangt der Gesetzgeber eine Fachunternehmererklärung Ihrer beauftragten Handwerksbetriebe, wenn Sie eine steuerliche Förderung ins Auge fassen. Die Belege müssen Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren und bei Bedarf vorlegen.

Geht es lediglich um einen Fenstertausch mit außenliegendem Sonnenschutz, kommen zur Förderung keine KfW-Kredite in Frage. Stattdessen können Sie entweder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen oder staatliche Zuschüsse einkalkulieren, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fließen. Diese Investitionszuschüsse beantragen Sie ausschließlich beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Hier die Fakten auf einen Blick:

  • Als Haus- und Wohnungseigentümer profitieren Sie von der Förderung einzelner Maßnahmen sowie deren Kombination.
  • Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr als förderfähige Kosten angerechnet werden – unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen.

Geht es um die Erneuerung von Fenstern, dann können Sie mit 20 Prozent Förderung rechnen. Letzteres greift nur in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan.

Übrigens: Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erstattet Ihnen der Gesetzgeber im Rahmen eines eigenen Programms, der EBW (Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude), bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist sozusagen das Ergebnis einer Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE). Er listet darin alle von ihm empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Hauses schriftlich auf. Sanierungsfahrpläne werden für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus erstellt, aber auch für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch. So erhalten Sie einen guten Überblick, was den Ist-Zustand Ihrer Immobilie angeht, und können nachvollziehen, in welchem Maße die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen die energetische Bilanz Ihres Hauses verbessern. Beispiel: Wenn Sie neue Fenster einbauen lassen, so sind Ihnen mithilfe des iSFP statt 15 Prozent Zuschuss ganze 20 Prozent sicher – sofern der Fenstertausch als Maßnahme im Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.

Ein großes Ziel innerhalb der EU ist es, die Renovierungsquote innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verdoppeln. Dabei soll auch der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bereits bis 2030 um 18 Prozent gesenkt werden. Laut Experten müssten hierfür 75 Prozent aller eingebauten Fenster mit einem flexiblen Sonnenschutz ausgestattet werden. Damit würden Energieverbrauch sowie Kohlenstoffemissionen um fast 20 Prozent sinken. Mit einem BAFA-Zuschuss zum Sonnenschutz im Rahmen einer energetischen Sanierung soll dieses Vorhaben vorangetrieben werden:

Gefördert wird deshalb seit Januar 2021 der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung via Lichtlenksystemen oder strahlungsabhängigen Steuerungen.

Geht es um Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an der Gebäudehülle, so beträgt seit Mitte 2022 die BEG-Förderung für Sonnenschutz 15 Prozent der Investitionskosten – Ausgaben für Montage und Installation inklusive.

2.000 Euro – das ist das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen, das die BAFA für die Förderung von außenliegendem Sonnenschutz gemäß Tabelle 7 der 4108-2 festlegt.

Gemeint sind hier: Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen. Bei Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden sind sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.

Eine energetische Haussanierung ist eine komplexe Angelegenheit. Das gilt auch für deren Finanzierung. Doch Sie werden damit nicht allein gelassen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie andere regionale Förderprogramme der Bundesländer unterstützen Sie auch bei einer Teilsanierung. Wichtig ist es dabei, dass Ihre Antragstellung regelkonform abläuft.

Geht es um eine Antragstellung zur Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenster und Sonnenschutz), sind Sie generell verpflichtet, mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE) zusammenzuarbeiten.

Vorher sollten Sie realistische Kostenvoranschläge für die förderfähigen Leistungen organisieren. Bei Antragstellung bilden diese die Basis für die staatliche Zuwendungsentscheidung. Hinterher können Sie diese Antragssumme nicht mehr verändern.

Voraussetzung für einen BEG EM-Antrag ist es, dass Ihr Berater für Energieeffizienz eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die betreffende Einzelmaßnahme liefert. Dafür bietet das BAFA ein digitales Formular an, das Ihr Experte selbst ausfüllen muss.

Erst danach weist das BAFA eine spezielle ID-Nummer zu, die Sie für die eigentliche Antragstellung zur Förderung neuer Fenster mit Sonnenschutz benötigen. Hierfür gibt es ein elektronisches BAFA-Antragsformular zum Download.

In der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes können Sie als Gebäudeeigentümer Experten für energetische Fachplanung und Baubegleitung für den Neubau und die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern oder Einzelmaßnahmen finden. Das Prozedere zur Antragstellung müssen Sie nicht selbst bewältigen. Registrierte Energieeffizienz-Experten können Ihnen dabei behilflich sein und Förderanträge bei der KfW und dem BAFA einreichen, sobald Ihnen die spezielle BAFA-Projekt-ID-Nummer vorliegt.

Oft zeigen ältere Gebäude eine eher schlechte Energieeffizienz. Das geht zulasten Ihres Geldbeutels und der Umwelt. Eine energetische Sanierung zahlt sich deshalb aus – vor allem mit Blick auf die staatlichen Fördermöglichkeiten. Wenn Sie also Eigentumswohnung oder Haus im Rahmen einer Komplettsanierung unter anderem durch den Einbau einer neuen Heizung, neuer Fenster sowie durch die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes klimaschonend fit machen, können Sie sich mit einer KfW-Förderung finanzielle Hilfe sichern. Folgende Grundlagen zur Bundesförderung sollten Sie verstehen:

Sie können davon ausgehen: Je positiver sich die Energiebilanz Ihres geplanten Sanierungsprojekts darstellt, desto höher fällt dessen Förderung aus. Damit die Energiebilanz eines Hauses überhaupt bewertet werden kann, hat die KfW einen bestimmten Standard, den Effizienzhaus-Standard, festgelegt. Mit diesem lässt sich errechnen, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Zu Ihrem Verständnis:

Referenzwert ist stets das Effizienzhaus 100, das die Regelwerke des GEG hundertprozentig erfüllt. Man kann sagen, je kleiner die Kennzahl von Effizienzhäusern ausfällt, desto niedriger ist vergleichsweise der Energiebedarf.

Der höchstmöglich erreichbare Standard ist das sogenannte KfW-Effizienzhaus 40. Es benötigt nur 40 Prozent der Energie im Vergleich zum Effizienzhaus 100 und wird folglich mit höheren Zuschüssen bedacht als Häuser mit höheren Kennzahlen.

Gerade noch förderfähig ist bei Sanierung der Standard des KfW-Effizienzhauses 75.

Nur wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren, dann fördert die KfW-Bank auch den Austausch von Fenstern. Dabei müssen ab 2023 mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 75 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt werden. Für ein denkmalgeschütztes Haus gelten vereinfachte Förderbedingungen, denn eine energetische Sanierung von historischen Bauten ist nicht immer mit Denkmalschutzauflagen zu vereinbaren. So dürfen beim Standard “KfW-Effizienzhaus Denkmal“ der Energiebedarf und der Wärmeverlust deutlich höher ausfallen. Geht es um die Erneuerung von Fenstern müssen Bauherren dennoch technische Mindestanforderungen nachweisen, um Fördermittel zu erhalten.

Für eine komplette energetische Sanierung, die den Standard eines Effizienzhauses erfüllt, können Sie außerdem mit Tilgungszuschüssen von der KfW rechnen. Folgendes gilt:

Wenn der Energiebedarf nach Sanierung mindestens zu 65 Prozent durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien oder durch unvermeidbare Abwärme gedeckt wird, kann Ihnen ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro und ein kostenloser Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro gewährt werden.

Zeigt Ihr Haus einen extrem schlechten Energiestandard („Worst Performing Building“), kann der zusätzliche WPB-Tilgungszuschuss 10 Prozent und damit der maximale Tilgungszuschuss 52.500 Euro betragen.

Über die serielle Sanierung können Sie ebenfalls einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 15 Prozent beantragen. Werden Maßnahmen für ein WPB mit einer seriellen Sanierung kombiniert, dann beträgt der maximale Tilgungszuschuss sogar 20 Prozent.

Tatsächlich kommt eine KfW-Förderung im Sinne zinsgünstiger Kredite bzw. von Tilgungszuschüssen nur für Komplettsanierungen in Frage. Dabei muss die Immobilie bestimmte technische Mindestanforderungen gemäß GEG erfüllen. Geht es dagegen um Teilsanierungen wie den Fenstertausch oder Sonnenschutz, können Sie im Rahmen des BEG EM-Förderprogramms Zuschüsse bei der BAFA beantragen oder steuerliche Vorteile nutzen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie die Sanierungsmaßnahme von einer Fachfirma ausführen lassen oder in Eigenregie aktiv werden. Entscheiden Sie sich für Letzteres, können Sie seit dem 1. Januar 2023 auch mit Zuschüssen zu den Materialien rechnen.

Möchten Sie einen KfW-Kredit oder einen BAFA-Zuschuss nutzen, dann müssen Sie diese Förderarten zur energetischen Sanierung vorab beantragen. Das heißt: Bevor Sie einen Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben.

Ausnahme: Planungs- und Beratungsleistungen zum Beispiel durch einen Experten dürfen Sie bereits vorher in Anspruch nehmen, sofern die Leistungen von zertifizierten Fachleuten ausgeführt werden. Die Betreuung durch einen Energieberater ist in der Regel zwingend erforderlich.

Eine Ausnahme bildet hier die steuerliche Förderung. Diese können Sie laut §35c Einkommensteuergesetz auch erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in Anspruch nehmen. Diese Art der Förderung verlangt auch keinen Energieeffizienz-Experten. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie eine Rechnung über die ausgeführten förderfähigen Maßnahmen und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweisen.

Finanzieren Sie Ihre neuen Fenster mit eigenen Mitteln, können Sie beim BAFA einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss für Einzelsanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt derzeit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommt ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent, vorausgesetzt, der Fenstertausch ist als Maßnahme in einem Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten. Ein Fenstertausch kann Ihnen folglich maximal 20 Prozent Zuschuss eintragen.

Voraussetzung ist, dass Sie einen Energieberater beauftragen. Auch für dessen Fachplanung und Baubegleitung gibt es Zuschüsse vom Staat. Für die Baubegleitung sind es 50 Prozent und für eine iSFP-Energieberatung sogar 80 Prozent.

Eine andere Fördermöglichkeit ist es, Sanierungskosten für Fenstertausch sowie Sonnenschutz in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend zu machen. Die Förderung besteht darin, dass Sie Ihre Steuerschuld senken. Vorteil dieser Förderart ist es, dass Sie diese auch noch nach der Sanierungsmaßnahme beantragen können.

Fehlt Ihnen das nötige Kleingeld, um neue Fenster selbst zu finanzieren, können Sie im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus einen zinsgünstigen Förderkredit (KfW 261) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach den sogenannten Effizienzhaus-Standards.

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